Beschäftigter reicht
Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen beurteilen und das Ergebnis dokumentieren, auch mit Minijobbern oder Auszubildenden.
§§ 5, 6 ArbSchGSie wählen aus, was in Ihrem Betrieb passiert, und beantworten einfache Ja-Nein-Fragen. SU24 schlägt Gefährdungen, Maßnahmen und Unterweisungen für Ihre Branche vor. Am Ende haben Sie ein fertiges PDF, einen Maßnahmenplan und einen Unterweisungsplan.
Viele Betriebe haben keine aktuelle Gefährdungsbeurteilung, weil sie kompliziert wirkt. Dabei ist sie Pflicht, und sie ist die Grundlage für jede Unterweisung.
Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen beurteilen und das Ergebnis dokumentieren, auch mit Minijobbern oder Auszubildenden.
§§ 5, 6 ArbSchGNach einem Arbeitsunfall fragen Berufsgenossenschaft und Arbeitsschutzbehörde nach Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungsnachweisen.
§ 12 ArbSchGOrdnet die Behörde Maßnahmen an und der Betrieb setzt sie nicht um, drohen Bußgelder bis zu dieser Höhe.
§ 25 Abs. 2 ArbSchGBranche, Belegschaft, Arbeitsorte und Tätigkeiten per Kachel auswählen. Fehlt etwas, tragen Sie es selbst ein.
ca. 2 MinutenEine Karte pro Thema, Ja oder Nein. Zu jeder Frage erklärt ein „i“, worum es geht und warum.
ca. 6 MinutenSie prüfen, geben frei und bekommen Ihr PDF. Offene Punkte landen als Aufgaben mit Anleitung und Frist.
sofortSauber im A4-Format, mit Arbeitsblättern je Bereich, Risiko-Ampel und Unterschriftsseite. Jede Anforderung mit Fundstelle im Gesetz.
Was fehlt, wird zur Aufgabe: mit Schritt-für-Schritt-Anleitung, Verantwortlichem und Frist. Wir erinnern Sie.
Wer wird wozu wie oft unterwiesen. Die passenden SU24-Unterweisungen sind direkt ausgewählt und gehen per Handy an Ihre Mitarbeitenden.
Ändert sich ein Gesetz, das Ihre Beurteilung betrifft, sagen wir Ihnen Bescheid. Überprüfung nach 12 Monaten inklusive Erinnerung.
Vom Handwerk über Praxis und Pflege bis zu Büro und Handel: SU24 bringt die passenden Themen für Ihre Branche mit.
Wer sich bis Freitag, 16. Oktober 2026, für SU24 entscheidet, bekommt das GBU-Modul komplett kostenlos dazu. Sie zahlen nur Ihr SU24-Paket für die Unterweisungen.
Jetzt Erstgespräch buchenGilt bei Entscheidung für SU24 bis einschließlich 16.10.2026. Das GBU-Modul steht ab dem Start im Oktober 2026 zur Verfügung.
Wir zeigen Ihnen SU24 und das GBU-Modul live, beantworten Ihre Fragen und klären, was Ihr Betrieb braucht. Kostenlos und unverbindlich.
Sie schauen sich an, welche Gefahren bei der Arbeit in Ihrem Betrieb entstehen, und legen fest, was dagegen getan wird. Das Ergebnis wird dokumentiert und regelmäßig überprüft. Es ist die Grundlage für die Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden.
Ja. Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten, dazu zählen auch Minijobber, Aushilfen und Auszubildende.
Wenn Sie sich bis einschließlich 16. Oktober 2026 für SU24 entscheiden, zahlen Sie für das GBU-Modul nichts extra. Sie zahlen nur Ihr SU24-Paket für die Unterweisungen.
Nein. SU24 macht Ihnen Vorschläge für Ihre Branche und führt Sie durch die Beurteilung. Ob alles zu Ihrem Betrieb passt, prüfen und verantworten Sie als Arbeitgeber. Die Betreuung durch Fachkraft und Betriebsarzt bleibt Pflicht; SU24 erinnert Sie daran.
15 Minuten per Video oder Telefon. Wir zeigen Ihnen SU24 und das GBU-Modul live und klären, was Ihr Betrieb braucht. Unverbindlich, ohne Verkaufsdruck.
Auf Servern in Deutschland. Wir nutzen Ihre Daten nur, um Ihre Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen bereitzustellen.
Buchen Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch. In 15 Minuten wissen Sie, wie SU24 Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb erledigt.
Kostenloses Erstgespräch buchen